Ein vermeintlich gemütliches Wochenende in Dänemark endet für FOCUS-Online-Autor Ralph Große-Bley als Alptraum. Nachdem seine über „dk-ferien” gebuchte Unterkunft unbewohnbar ist, verspricht ihm die Vermieterin eine Erstattung der Kosten – doch die bekommt er nicht.

Reiseveranstalter – das Wort klingt nach dem vergangenen Jahrhundert. Gibt es TUI, Neckermann und Co. eigentlich noch, oder organisieren heute alle ihre Reisen selbst – dank Airbnb, HomeAway, FeWo-direkt?

Das ist meist easy, oft günstig. Und manchmal riskant. Nämlich immer dann, wenn etwas schiefläuft. FOCUS-Online-Autor Ralph Große-Bley hat über einen Ferienhaus-Vermittler namens „dk-ferien“ eine Hütte nahe der dänischen Nordseeküste gebucht – und am Ende für sein Geld nichts bekommen. Ein Fall fürs Gericht?

Ein paar Tage an die dänische Nordsee

Die Geschichte geht so: Ich will den Jahreswechsel abseits vom Trubel der Großstädte verbringen – an der Nordsee in Dänemark, nahe Løkken. Übers Internet komme ich zu „dk-ferien“, einem Ferienhausvermittler, der in Ahrensburg bei Hamburg sitzt und Mitglied beim Deutschen Reiseverband und dem Deutschen Ferienhaus-Verband ist.

Klingt gut. Das Angebot passt. Ich buche. Eine kleine winterfeste Hütte irgendwo im Nirgendwo, ein paar hundert Meter vom Meer entfernt, für eine Woche 680 Euro, plus 100 Euro Endreinigung und 100 Euro Kaution. Ich überweise „dk-ferien“ die gesamten 880 Euro. Buchung bestätigt.

Was ich in diesem Moment übersehe: Ich habe keinen Vertrag mit „dk-ferien“ gemacht. Der Vermittler nimmt nur mein Geld. Mein Vertragspartner ist irgendeine Privatperson in Dänemark, der die Hütte gehört. Das ist eigentlich kein Problem. Es sei denn, es geht etwas schief. Und es geht alles schief.

Nach der Ankunft in der Hütte beginnt der Alptraum

Zwei Tage vor dem Jahreswechsel erreiche ich nach zehn Stunden Fahrt von Berlin die Hütte in Nörre Lyngby. Es wird schon dunkel, ich räume mein gesamtes Gepäck in die Hütte. Es ist regnerisch, eiskalt. Und der Albtraum beginnt.

Die Hütte lässt sich nicht aufwärmen. Ein sogenannter Wärmetauscher, der warme Luft in die Hütte blasen soll, kann nicht mal einen Flohzirkus erwärmen, im größeren Schlafzimmer gibt es gar keine Heizmöglichkeit, die Fußbodenheizung im Bad sagt keinen Mucks.

So bleibt die Hütte kalt. Einzige Chance – der kleine Kamin im Wohn-Esszimmer. Brennholz gibt es nicht. Und wenn doch, müsste man den Kamin Tag und Nacht befeuern, um die Hütte einigermaßen warm zu kriegen – und zu halten.

“Verschwinde, ich zahle dein verdammtes Geld zurück”

Ich beschwere mich telefonisch bei „dk-ferien“, nach etwa einer Stunde taucht die Besitzerin der Hütte auf. Wir diskutieren lebhaft, sie sagt, dass die Heizung „sonst“ funktioniert, dass sie selbst schon zwei Winter lang in der Hütte gewohnt hätte. Das kann sein, aber das ist ihr Problem.

Jetzt heizt die Heizung nicht, und von ihrem in einem Verschlag eingesperrten Brennholz will die Dänin nichts abgeben. Dafür sagt sie: „Leave the house – I will pay your money back.“ Zu Deutsch: Verschwinde, ich zahle dein verdammtes Geld zurück!

Die Hüttenbesitzerin springt in ihr Auto und düst ab. Ich packe mein Gepäck wieder ein und breche auf. Wie durch ein Wunder gelingt es mir am Abend noch, in der Nähe eine andere Übernachtungsmöglichkeit zu finden. So weit, so schlecht. Lächle, es hätte schlimmer kommen können. Ich lächelte. Und es kam schlimmer.

Keine Rückzahlung von der Vermieterin

Die dänische Hüttenbesitzerin hat mein Geld nicht zurückgezahlt. Wahrscheinlich hat sie nicht mal im Traum daran gedacht. So leicht ist Geldverdienen in Dänemark. Auf meine nachdrückliche Beschwerde bei „dk-ferien“ teilt man mir schlicht mit: „Wir haben die Information von Ihrem Vertragspartner erhalten, dass vor Ort keine Aussagen getätigt wurden, die eine Rückzahlung des Mietpreises beinhalten. Daher müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihr Vertragspartner eine Erstattung ablehnt.“

Auf deutsch: Das ist doch nicht unser Problem – sieh zu, wie du an dein Geld kommst! Die Chefin von „dk-ferien“ ist nicht zu sprechen. Auf die Aufforderung, Stellung zu dem Vorgang zu nehmen, lässt sie eine Anwaltskanzlei schreiben. Ich will niemandes Ruf schädigen, einfach mal laut sagen: Wer bei einem Vermittler wie „dk-ferien“ eine Unterkunft bucht, sieht, wenn es schiefgeht, möglicherweise sein Geld nicht wieder.

Die einzige Option: Die dänische Vermieterin verklagen

Es sei denn, er verklagt den Vermieter. Ich müsste also die zauberhafte Dänin in Dänemark vor Gericht zerren. Will ich das? Hab ich dafür die Zeit und die Nerven? Ich spreche dafür mit einem Juristen vom Deutschen Ferienhaus-Verband. Nein, für Verbraucher wie mich, die sich von einem ihrer Mitglieder geprellt sehen, kann der Verband nichts tun. Aber er würde, wäre er an meiner Stelle, die Dänin verklagen. Klar doch.

Der Ferienverband sagt es noch einmal ganz klar: Buchst du bei einem Reiseveranstalter wie TUI oder Neckermann, dann ist das dein Vertragspartner, an den du dich halten kannst, wenn irgendwas schiefläuft. Buchst du bei einem Vermittler, ist dein Vertragspartner der Vermieter vor Ort: in Dänemark, in den USA, in Thailand, in Südafrika.

Und wenn du Geld zurückwillst, musst du die Leute in deren Ländern verklagen. Sowas nennt man Rest-Risiko. Der Vermittler nimmt dein Geld, zieht seine Provision ab und wünscht dir eine gute Reise. Und wenn es eine Horror-Reise wird, hast du eben Pech gehabt.

Ich habe Pech gehabt. Und gelernt: Schau genau hin, wem du dein Geld anvertraust. Und wenn es ein Fremder ist, mach es über PayPal oder Klarna. Meine Kaution und die 100 Euro für die Endreinigung hat „dk-ferien“ übrigens zurücküberwiesen. Das hat mich fast schon gewundert. Die nette Dänin hätte ja auch sagen können, ich hätte die Küche demoliert und das Bad versaut.

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